Schlechte Bewertungen löschen lassen – Es geht um Ihren guten Ruf bei Google und Co

Lassen Sie negative Rezensionen und Bewertungen risikofrei durch uns auf rechtliche Fehler prüfen.

Illustration einer typischen Sternebewertung auf einer Online-Plattform
Video-Vorschau: Anwalt Guido Lenné kämpft für Ihren guten Ruf im Internet

Verbessern Sie Ihr Google-Image und steigern Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen auf Google und vielen anderen Webseiten

  • Kein Kostenrisiko bei Vorprüfung
  • Sicherer Festpreis bei Löschauftrag
  • Echter Anwalt – keine Werbeagentur
  • Egal ob Google, Jameda oder Kununu
  • Dauerhafter Schutz Ihres Rufs im Internet

Sie haben eine schlechte Bewertung erhalten?

Das sind unsere Tipps:

Kommentieren Sie schlechte Bewertungen nicht.

Ruhe bewahren!

Das kriegt man alles in den Griff. Hier haben wir eine kostenlose Checkliste für Sie, in der Sie erfahren, was Sie nun selbst und sofort und ohne Rechtsanwalt tun können, damit eine  negative Bewertung auf Google möglichst schnell entfernt werden kann. Keine Sorge – nahezu alles im Internet kann man löschen lassen.

Kommentieren Sie schlechte Bewertungen nicht.

Nicht kommentieren!

Wir empfehlen negative Bewertungen nicht zu kommentieren. Eine Kommentierung erschwert eine Löschung, da dadurch häufig Umstände eingeräumt werden, die dann nicht mehr angreifbar sind. Bereits veröffentlichte Kommentierungen sollten daher nach Möglichkeit wieder entfernt werden, bevor wir beauftragt werden.

Beauftragen Sie einen Experten!

Experten beauftragen!

Nach unserer Erfahrung erhöhen sich die Erfolgsaussichten erheblich, wenn der Löschantrag von einem Anwalt gestellt wird.
Wir wissen, an welchen Stellen wir ansetzen müssen, um den ersten Angriff zielsicher durchzuführen, und können so etwa 90 % der Bewertungen sofort löschen.

Lassen Sie negative Bewertungen risikofrei durch uns auf rechtliche Fehler prüfen – es geht schließlich um Ihren guten Ruf im Internet!

Jetzt risikolos prüfen

Unser Angebot

  • Lassen Sie negative Bewertungen risikofrei durch uns auf rechtliche Fehler prüfen und profitieren Sie vom verbesserten Image und gesteigertem Vertrauen in Ihr Unternehmen.
  • Wir stellen binnen 1 Stunde ab Beauftragung einen begründeten Löschantrag gegenüber dem Bewertungsportal und geben ggf. weitere Stellungnahmen im Prüfverfahren ab. Ihr Fall wird regelmäßig binnen weniger Wochen ohne Gerichtsverfahren erledigt.
  • Lassen Sie mehrere Bewertungen löschen, sind Rabatte möglich.
  • Anwaltskosten können Sie gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Die Anwaltskosten für die Löschung von schlechten Bewertungen und Google-Rezensionen werden von vielen Firmenrechtschutzversicherungen getragen.

Oder kostenloses Beratungsgespräch mit uns vereinbaren:

0214 9098400

Online-Terminvereinbarung

Illustration einer typischen Sternebewertung im Internet.
Warum sind negative Online-Bewertungen angreifbar?

Fake-Bewertungen sind immer angreifbar!

Negative Online-Bewertungen echter Kunden sind insbesondere dann angreifbar, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Der Verfasser der Bewertung muss deren Richtigkeit nämlich darlegen und auch beweisen können. Darüber hinaus muss er auch nachweisen können, dass er überhaupt mit Leistungen des bewerteten Unternehmens bestimmungsgemäß in Kontakt gekommen ist und somit berechtigt war, eine entsprechende Bewertung abzufassen.

Da gerade negative Bewertungen oftmals in einem emotional aufgeladenen Moment verfasst werden und daher sachlich unzutreffend sind, oder sogar von Bewertern, die nie Ihr Kunde waren, sind die meisten Bewertungen angreifbar.

Auf welchen Portalen können negative Bewertungen gelöscht werden?

Die vorgenannten Grundsätze gelten für alle Bewertungsportale gleichermaßen. Je nach Portal unterscheidet sich unser Weg über verschiedene Eskalationsstufen. Sprechen Sie uns einfach auf Ihren Fall an. Die Vorprüfung ist immer kostenlos.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Vorprüfung und ein erstes Gespräch bieten wir Ihnen kostenlos. Rufen Sie uns einfach an.

Für nur 149 EUR netto (zzgl. USt) pro Bewertung stellen wir binnen 24-Stunden ab Beauftragung einen begründeten Löschantrag gegenüber dem Bewertungsportal und geben ggf. weitere Stellungnahmen im Prüfverfahren ab. Ihr Fall wird regelmäßig binnen weniger Wochen ohne Gerichtsverfahren erledigt. Lassen Sie mehrere Bewertungen löschen, sind Rabatte möglich. Anwaltskosten können Sie gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen. Die Kosten der gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Löschung von schlechten Bewertungen und Google-Rezensionen werden von vielen Firmenrechtschutzversicherungen getragen.

Auch zu Erstattungsansprüchen gegen Gegner beraten wir Sie gerne.

Welche Erfolgsaussichten habe ich?

Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung mit dem Löschen von Bewertungen auf Google & Co. Sie können deshalb mit sehr hohen Erfolgsquoten rechnen. Unser spezialisierter Service ist schnell und zielgerichtet und bietet schon beim ersten Angriff beste Erfolgschancen.

Die anwaltliche Vertretung ermöglicht den Betroffenen, ihren Unternehmensruf deutlich besser zu schützen. Allein die Kontaktaufnahme durch einen Anwalt flößt den „Bewertern” nämlich deutlich größeren Respekt ein als z. B. jene durch eine Werbeagentur. Wir als Rechtsanwälte können gegebenenfalls sogar bis vor Gericht gehen. Agenturen ist diese Form der Rechtsberatung weder möglich noch erlaubt. Viele der scheinbar verlockenden Angebote sind daher illegal.

Sie wollen sofort mehr wissen und dauerhaft nur noch gut bewertet werden?

Für Sie hat Rechtsanwalt und Kundenzufriedenheitsprofi Guido Lenné ein Buch geschrieben:

 

Nur noch top bewertet

Das Erfolgsbuch verschenken wir nur für kurze Zeit als Gratis-Ebook.

Hier E-Mail-Adresse eintragen und Buch geschenkt bekommen.

Was ist die Summe aus 6 und 6?
Wir halten uns an den .

Rechnen Sie selbst: welche Verbesserung ist kurzfristig möglich?

Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:

 

Wie verteilen sich die Bewertungen aktuell?

1-Sterne-Bewertungen
2-Sterne-Bewertungen
3-Sterne-Bewertungen
4-Sterne-Bewertungen
5-Sterne-Bewertungen
Ihr Google-My-Business-Durchschnittsrating beträgt

Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten handelt es sich um Näherungswerte.

Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen,

0

beträgt der neue Durchschnittswert

Zum Vergleich:
Ein Google-Rating von können Sie auch erreichen, indem Sie neue 5-Sterne-Bewertungen einsammeln.

Wenn Sie alle 1-Sterne- und alle 2-Sterne-Bewertungen löschen lassen,

0
0

beträgt der neue Durchschnittswert

Zum Vergleich:
Ein Google-Rating von können Sie auch erreichen, indem Sie neue 5-Sterne-Bewertungen einsammeln.

Wenn Sie alle 1-Sterne-, alle 2-Sterne- und alle 3-Sterne-Bewertungen löschen lassen,

0
0
0

beträgt der neue Durchschnittswert

Zum Vergleich:
Ein Google-Rating von können Sie auch erreichen, indem Sie neue 5-Sterne-Bewertungen einsammeln.

Rechtswidrige Bewertungen konsequent und nachhaltig entfernen

Ungerechtfertigte Bewertungen verzerren die Außendarstellung Ihres Unternehmens und können zu Umsatzeinbußen führen. Wie Sie in besonders schweren Fällen am Besten vorgehen, erfahren Sie bei uns.

Eine gute Darstellung Ihres Unternehmens im Internet ist unerlässlich für die Neukundengewinnung sowie den Erhalt der Stammkunden. Leider kommt es immer wieder vor, dass negative Bewertungen, welche jeglicher Grundlage entbehren, den guten Ruf beschädigen. Ihre Reputation lässt sich jedoch in fast allen Fällen wiederherstellen. Das wichtigste Portal für alle Unternehmen ist Google.

Vorgehen gegen hartnäckige Bewerter

Oftmals lassen sich rechtswidrige Bewertungen zügig entfernen, indem das jeweilige Bewertungsportal, z.B. Google, zur Löschung der Bewertung aufgefordert wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen schwerere Geschütze aufgefahren werden müssen.

Wenn der Bewerter beispielsweise – was in Ausnahmefällen vorkommt – mehrfach ungerechtfertigte Rezensionen abgibt oder seine Äußerungen besonders rufschädigend sind und ihm daher unmissverständlich klargemacht werden soll, dass dieses Verhalten nicht akzeptiert wird, ist der Weg über das Bewertungsportal nicht der Optimale.

In diesen Fällen ist es oft besser, wenn der Bewerter direkt angeschrieben wird. Dadurch merkt er, dass seine Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen nicht hingenommen werden und konsequent dagegen vorgegangen wird. Auf diese Weise kann ihm nachdrücklich klargemacht werden, inwiefern seine Bewertung rechtswidrig ist, dass er sich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht hat und dass sein Handeln nicht folgenlos bleibt.

Dulden Sie keine rufschädigenden Verleumdungen auf Google und anderen Portalen!

Sofern Sie von einer Person mehrfach rechtswidrig bewertet wurden oder der Inhalt der Bewertung unter die Gürtellinie geht, sollten Sie entschlossen dagegen vorgehen.

Wir zeigen dem Bewerter unmissverständlich auf, weshalb seine Bewertung nicht mehr von dem Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst ist und fordern ihn auf die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.

Um zu vermeiden, dass der Bewerter einfach erneut Unwahrheiten verbreitet, fordern wir ihn zudem auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in welcher er sich dazu verpflichtet zukünftig keine weiteren ungerechtfertigten Bewertungen abzugeben. Sofern er dagegen verstößt, wird eine Strafe – oftmals in fünfstelliger Höhe – fällig.

Auf diesem Wege sorgen wir also nachhaltig dafür, dass Ihr guter Rufe auf Google und Co. zukünftig nicht mehr durch dieselbe Person beschädigt wird.

Gerne besprechen wir mit Ihnen, welcher Vorgehensweise in Ihrem Fall die Beste ist, um illegale und rufschädigende Bewertungen schnell und dauerhaft loszuwerden und so den Erfolg Ihres Unternehmens zu erhalten.

Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

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